Mietminderung Werther

Mietrecht

"My home is my castle": Aus diesem schönen Satz ergibt sich die überragende Bedeutung des Mietrechts. Das Mietrecht reicht vom Wohnraummietverhältnis, dem Geschäftsraummietverhältnis und dem Grundstücksmietverhältnis bis zum Mietverhältnis über bewegliche Sachen. Das Mietrecht befasst sich mit den Fragen der Vertragsgestaltung, den Mieter- und Vermieterpflichten, insbesondere der Mietkaution, den Reparaturen, den Mietnebenkosten, der Mietminderung, und der Kündigung.
Unser Anliegen ist es, Sie im Hinblick auf die Rechtslage nicht allein zu lassen, sondern Ihnen kompetenten Rat und konkrete Hilfe im Einzelfall anzubieten.
Dazu beraten wir Sie gerne schon vor Abschluss eines Mietvertrages, aber auch wenn es zum Streit während eines Mietverhältnisses kommt.
Selbstverständlich nehmen wir auch Ihre Interessen im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wahr, beispielsweise bei Kündigungsstreitigkeiten.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
  • Die Ausarbeitung und Überprüfung privater sowie gewerblicher Mietverträge
  • Die Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, insbesondere bei Räumungsklagen
  • Die Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Mieterhöhungen
  • Die Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderung
  • Die Überprüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Die Durchsetzung von rückständigen Mietzinsforderungen sowie die Abwehr solcher Ansprüche