Insolvenz Brackwede
Insolvenzberatung
Die Beratung zu insolvenzrechtlichen Problemen, insbesondere zum richtigen Verhalten bei drohender Insolvenz, reicht immer stärker in das Zentrum unserer Tätigkeit.
Besonders vor dem Hintergrund drohender strafrechtlicher Verfolgungen wegen Insolvenzstraftaten, wie Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung oder Verletzung der Buchführungspflicht, ist eine rechtzeitige Insolvenzberatung besonders wichtig.
Weitgehend unbekannt ist hier auch die Vorschrift des § 266 a StGB. Danach macht sich strafbar, wer Arbeitsentgelt vorenthält oder veruntreut. Dies betrifft insbesondere den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Wer diesen nicht weiterleitet, macht sich strafbar.
Es ist daher ganz wesentlich, sich rechtzeitig umfassend zu informieren, wenn Ihre Firma in eine Krise gerät, denn die Insolvenz der Firma ist üblicherweise schlimm genug, da braucht es nicht noch ein Strafverfahren.
An dieser Stelle sei noch ein Wort an GmbH-Geschäftsführer gerichtet. Hier wird oft das Risiko der persönlichen Haftung in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht verkannt, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.
Es ist gefährlich, sich einfach auf die Haftungsbeschränkung der GmbH zu verlassen, da diese bei Fehlern des Geschäftsführers diesem gegenüber oft nicht greift.
Zu all diesen Problemen muss es aber gar nicht kommen.
Wir helfen Ihnen gern, diese zu vermeiden und begleiten Sie durch die Krise oder schlimmstenfalls in eine "saubere" Insolvenz. Diese ermöglicht Ihnen auch einen sauberen neuen Start, was bei strafrechtlichen Verurteilungen üblicherweise nicht möglich ist.